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Channel: Bestandsdatenauskunft – Indiskretion Ehrensache
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Sie glauben, Politiker wollen Ihre Daten schützen? Sie Naivling.

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Am Wochenende donnerte Peer Steinbrück gewaltige, netzpolitische Worte von der Bühne des SPD-Parteitags. iPads für alle Schüler, dann würden sie die Gründer von morgen. Und die SPD wolle der Anwalt sein für diese Digital-Gründer.

Solch einen Anwalt möchte man wirklich niemand wünschen. Denn hinter den wolkigen Worten Steinbrücks folgte eine Partei, die genau für das Gegenteil steht. Sie unterstützte das Leistungsschutzrecht, ihr Vorsitzender Sigmar Gabriel befürwortet die Vorratsdatenspeicherung und auch jüngst, bei der Abstimmung über den Bestandsdatenauskunft stimmte sie für jenes Gesetz, das einen weiträumigen Angriff auf den Datenschutz der Bürger bedeutet.

Wir die SPD im sehr, sehr unwahrscheinlichen Fall eines Wahlsiegs den Worten Taten folgen lassen? Sicherlich nicht. Wenn sie sich heute noch nicht einmal dem Oppositions-Ritus „Wir stimmen gegen die Regierung“ beugen mag, dann sind Steinbrücks Ankündigungen leere Versprechungen, denen niemand Glauben schenken sollte.

Gerade dieses Thema Bestandsdatenauskunft ist signifikant für jenen Bundestag der Maschinenstürmer, der den Technologiestandort Deutschland zu Schanden reitet. Richard Gutjahr hat ein langes, höchst lesenswertes Stück darüber geschrieben. 

gutjahr richter

Dabei ist für mich wieder einmal FDP-Frau Gisela Piltz ein Beispiel dafür, wie Bürger belogen werden. Am Tag nach der Entscheidung pro Bestandsdatenauskunft ließ Sie sich so zitieren:

„…ist es gut, dass für die Abfrage auf Drängen der FDP nun hohe rechtsstaatliche Hürden eingezogen werden.“

Mit diesen „hohen rechtsstattlichen Hürden“ meinte sie den Richtervorbehalt. Vielleicht babbelt Frau Piltz einfach so vor sich hin, ohne jede Recherche, ohne jede Kompetenz. Doch erwarte ich von Volksvertretern, dass sie sich gefälligst erst zu einer Sachlage äußern, wenn sie ein Mindestmaß an Wissen vorweisen.

Tatsache ist: Der Richtervorbehalt ist weit davon entfernt, eine hohe Hürde zu sein. Nachrecherchiert hat das der geschätzte Richard Gutjahr, der in einem langen Stück zur Bestandsdatenauskunft ein erschreckendes Bild zeichnet. Zum Richtervorbehalt lesen wir da belegt mit einer Studie der Max-Planck-Stiftung:

„Lediglich in 0,4% der Fälle haben Richter eine Überwachungsmaßnahme abgelehnt. Die Genehmigung erfolgte in den meisten Fällen noch am selben Tag. In 63% der TKÜ-Anordnungen lagen zwischen Anregung und Antrag maximal 24 Stunden.

Zumal viele Richter offenbar gar nicht wissen, was sie da unterschreiben: ”Wer jahrelang nur Miet- oder Familienrecht gemacht hat, der ist dann nicht mehr in der Lage, eine Telefonüberwachung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen”, so Professor Gusy von der Universität Bielefeld.“

Bitte lesen Sie das gesamte Gutjahr-Stück, das demonstriert, wie CDU, CSU, FDP und SPD im Einklang Deutschlands Bürger in Richtung Totalüberwachung schubsen und so ein Klima schaffen, das für den Technologie- und Wirtschaftsstandort ein Desaster ist. 

Gutjahrs Artikel schließt so:

„Mit dem jüngsten Beschluss zum Telekommunikationsgesetz (eingefügt) und zur Bestandsdatenauskunft haben Union und SPD einmal mehr (vgl. Grundgesetzänderung 2002 – Der große Spähangriff) den Weg in Richtung Überwachungsstaat geebnet. Noch mehr Befugnisse für Hunderte von Behörden, SMS und E-Mails ungeprüft mitzulesen, noch mehr angezapfte Handys und Computer. Die in den TKÜ-Studien durchklingende Praxis: “Wer viel abhört, findet früher oder später auch was” hat das Prinzip der Unschuldsvermutung auf den Kopf gestellt. Eine Ordnungswidrigkeit, das ist alles, um sich in Telefonverbindungen oder in den Mailverkehr einklinken zu können.

Brief- und Telekommunikationsgeheimnis? Informationelle Selbstbestimmung? Die Privatsphäre um uns herum schmilzt wie die Polarkappen. Ich frage mich, wie lange das Bundesverfassungsgericht diesen Entwicklungen noch standhalten wird.“

Der Beitrag Sie glauben, Politiker wollen Ihre Daten schützen? Sie Naivling. erschien zuerst auf Indiskretion Ehrensache.


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